Preise

Sie zahlen erst, wenn die Fachkraft am Werkbank steht.

Pay-on-Success Vermittlungshonorar zwischen 1.000 und 5.000 Euro pro Fachkraft. Kein Vorabhonorar, kein Erfolgsrisiko für den Betrieb, 0 Euro vom Kandidaten — §296 SGB III, faire Anwerbung.

Vermittlungshonorar pro Fachkraft

1.000 – 5.000 

Bandbreite je nach Cluster, Vertragslaufzeit und Spezialisierung. Konkrete Konditionen werden im Bedarf-Briefing schriftlich fixiert — vor jeder Kandidatenvorstellung.

Pay-on-Success

Zahlbar erst bei Arbeitsantritt

0 € vom Kandidaten

§296 SGB III, faire Anwerbung

Schriftlich vor Suche

Konditionen niemals nachverhandelt

Was enthalten ist

Eine Pauschale. Eine Verantwortungslinie.

Was Sie für das Vermittlungshonorar bekommen — und was wir bewusst nicht versprechen.

Enthalten

  • Bedarf-Briefing + schriftliche Cluster-Bestätigung
  • Vor-qualifiziertes Matching aus AHK-Kolleg-Pool
  • AHK-Zertifikat Kat. B/C + Goethe-B1 vor Vorstellung
  • Visumsbegleitung §16d Abs. 3 in Kooperation mit ZAV
  • Anerkennungspartnerschaft-Begleitung (Kammer-Verfahren)
  • Onboarding in den ersten Wochen am Beschäftigungsort
  • Ein bilingualer DE/AR-Ansprechpartner für alle Fragen

Nicht enthalten

  • ×Wohnungssuche für die Fachkraft (Beratung ja, Vermittlung nein)
  • ×Sprachkurse über B1 hinaus (B1-Nachweis ist Voraussetzung, nicht Bonus)
  • ×Lohnsubventionen oder staatliche Förderanträge — Verweis auf UBA-HWK
  • ×Vermittlung außerhalb der vier Sektor-Cluster

Werkbrücke macht eine Sache richtig — Vermittlung. Alles andere koppeln wir transparent zu Partnern aus, wenn nötig.

Bedarf-Briefing

Schriftliche Cluster-Bestätigung, klare Ablehnung wenn unpassend. 0 € Aufwand für den Betrieb.

Match + Visum + Onboarding

Kolleg-Pool-Match, §16d-Abs.-3-Begleitung, Anerkennungspartnerschaft, Onboarding. 0 € bis zum Antritt.

Arbeitsantritt

Vermittlungshonorar wird einmalig fällig. Mindestbeschäftigung 24 Monate (B2B, bindet nicht den Kandidaten).

Häufige Fragen

Pricing — FAQ.

Was kostet eine erfolgreiche Vermittlung?
1.000 bis 5.000 Euro pro Fachkraft. Die genaue Höhe hängt vom Cluster, der Vertragslaufzeit und der Spezialisierung ab und wird schriftlich vor Beginn der Suche fixiert.
Wann ist das Honorar fällig?
Bei Arbeitsantritt der Fachkraft in Ihrem Betrieb. Kein Vorabhonorar, keine Anzahlung, keine versteckten Stundenpauschalen während der Suche.
Was passiert, wenn die Fachkraft die Probezeit nicht besteht?
Wenn die Fachkraft binnen der ersten Wochen nicht antritt oder die Probezeit nicht besteht, fällt das Honorar nicht an. Details regelt der B2B-Vermittlungsvertrag.
Zahlt der Kandidat etwas?
Nein. Werkbrücke arbeitet ausschließlich Employer-Pays nach §296 SGB III. Vom Kandidaten werden keinerlei Gebühren erhoben — das ist gesetzlich vorgeschrieben und ethisch zwingend für faire Anwerbung.
Gibt es Folgekosten oder Wiederholungshonorare?
Nein. Mit dem einmaligen Vermittlungshonorar sind alle Werkbrücke-Leistungen abgegolten — von Briefing über Match, Visumsbegleitung bis Onboarding in den ersten Wochen.
Was ist die Mindestbeschäftigungsdauer und warum?
Der B2B-Vermittlungsvertrag legt eine Mindestbeschäftigung von 24 Monaten zwischen Werkbrücke und Betrieb fest. Diese bindet nicht den Kandidaten, sondern dient als Marktstandard gegen Vermittlungs-Karussell.

Konkrete Konditionen pro Cluster — auf Anfrage, schriftlich.

Im Briefing fixieren wir die genaue Honorar-Stufe für Ihren Cluster, Ihre Region und Ihren Zeitrahmen. Keine bewegliche Provisionsformel, keine Hintertüren.