Ablauf

Sieben Schritte vom Briefing bis zur Werkbank.

Keine Black Box. Jeder Schritt hat einen definierten Ansprechpartner, eine erwartbare Dauer und ein klares Ende. Was Werkbrücke macht, was Sie machen, was die Behörden machen — separat aufgeführt.

  1. 01

    Bedarf-Briefing

    Tag 1–3

    Werkbrücke

    Sie nennen Beruf, Region, Anzahl, Zielantritt. Werkbrücke bestätigt schriftlich, ob das Cluster zum AHK-Kolleg-Pool passt — oder sagt offen ab. Kein Verkaufsdruck.

  2. 02

    Kolleg-Match

    Woche 1–3

    Werkbrücke + AHK-Kolleg

    Aus dem aktuellen Kolleg-Jahrgang werden Profile vorgeschlagen. AHK-Zertifikat und Goethe-B1 sind Voraussetzung, nicht Bonus. Sie erhalten anonymisierte Skizzen + Lebensläufe nach Interesse.

  3. 03

    Werkstatt-Interview

    Woche 2–4

    Sie + Kandidat

    Per Video oder vor Ort in Kairo. Sprache, fachliche Tiefe, kulturelle Passung. Werkbrücke moderiert sprachlich (DE/AR), Sie entscheiden inhaltlich.

  4. 04

    Arbeitsvertrag + Anerkennungspartnerschaft

    Woche 3–5

    Sie + Werkbrücke

    Arbeitsvertrag wird unterzeichnet. Parallel: schriftliche Anerkennungspartnerschaft nach §16d Abs. 3 AufenthG — Werkbrücke stellt die Standardvorlage.

  5. 05

    Visum + BA-Zustimmung

    Woche 5–15

    Deutsche Botschaft Kairo + ZAV

    Visumantrag mit beschleunigtem Fachkräfteverfahren (411 € Gebühr). ZAV-Stellungnahme parallel. Default-Bearbeitung: 6–10 Wochen, oft schneller.

  6. 06

    Einreise + Anmeldung

    Antritts-Woche

    Fachkraft + Werkbrücke vor Ort

    Ankunft in Deutschland. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Aufenthaltstitel, Steuer-ID, Bankkonto. Werkbrücke begleitet die ersten Behördengänge.

  7. 07

    Werkbank + Anerkennungsverfahren

    Monat 1+

    Sie + HwK/IHK

    Arbeitsantritt. Parallel: Antrag auf Berufsanerkennung bei HwK/IHK am Beschäftigungsort (während der Visumlaufzeit Pflicht). Werkbrücke begleitet bis zur erfolgreichen Anerkennung.

Verantwortungslinien

Drei Rollen. Klar getrennt. Kein Schwarze-Peter-Spiel.

Werkbrücke

  • Cluster-Bestätigung
  • Kolleg-Match
  • Anerkennungspartnerschafts-Vorlage
  • Visumsbegleitung
  • Onboarding-Begleitung

Ihr Betrieb

  • Briefing
  • Kandidaten-Entscheidung
  • Arbeitsvertrag
  • Geeignetheit-Nachweis
  • Einarbeitung im Betrieb

Behörden

  • Botschaft Kairo: Visum
  • ZAV: Stellungnahme
  • HwK/IHK: Anerkennung
  • Ausländerbehörde: Aufenthalt

Häufige Fragen

Ablauf — FAQ.

Wie lange dauert es vom Briefing bis zum Arbeitsantritt?
Realistischer Korridor: 4–6 Monate vom unterschriebenen Briefing bis zur Anwesenheit am Werkbank. Visumsverfahren ist der dominante Hebel — beschleunigtes Fachkräfteverfahren typisch 6–10 Wochen.
Was muss ich als Betrieb selbst tun?
Drei Dinge: (1) Briefing-Gespräch führen, (2) Kandidaten-Interview entscheiden, (3) Arbeitsvertrag + Anerkennungspartnerschaft unterschreiben. Visum, Anerkennung und Onboarding läuft begleitet durch Werkbrücke und Behörden.
Was passiert, wenn das Visum abgelehnt wird?
Bei Ablehnung wird das Honorar nicht fällig. Werkbrücke prüft Vorbedingungen (Sprache, Vertrag, Geeignetheit) gründlich vor dem Antrag — Ablehnungsquote im AHK-Kolleg-Pool ist sehr niedrig.
Müssen Sie den Kandidaten persönlich in Kairo treffen?
Nein. Video-Interview ist Standard. Wer persönlich nach Kairo reisen möchte, kann das mit Werkbrücke koordinieren.

Klar, was als Nächstes passiert?

Der erste Schritt ist ein 20–30-minütiges Briefing-Gespräch. Wir klären, ob Ihr Bedarf zum Kolleg-Profil passt — schriftlich, vor der ersten Kandidatenvorstellung.